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Regulierungskammer Niedersachsen (Foto: Focusfinder, Fotolia.de)
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Festlegung § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S.5 EnWG

Mit Datum vom heutigen Tage hat die Regulierungskammer Niedersachsen ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG gegenüber den Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen.. mehr

Festlegung der Kosten aus der marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (Blindleistung) als volatile Kostenanteile

Die Landesregulierungsbehörde Niedersachsen (LRegB) hat ein Verfahren zur Berücksichtigung von Kosten aus der marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ (Blindleistung) als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 ARegV mehr

Festlegung § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 f) und S. 5 EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 11 und 12 sowie S. 4 EnWG

Festlegungsverfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) mehr

Netzentgeltverprobung 2024

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Anpassungen der Erlösobergrenzen nach § 4 Abs. 3 ARegV, § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 zum 1. Januar des Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Marktraumumstellung gemäß § 19a EnWG

Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG auf alle Netze des Marktgebietes umgelegt. mehr

Regulierungskonto

Netzbetreiber sind gemäß § 28 Nr. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die für die Führung des Regulierungskontos nach § 5 ARegV notwendigen Daten jeweils zum 30. Juni des darauf folgenden Kalenderjahres an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. mehr

Festlegung §6b EnWG

Im Amtsblatt vom 29.04.2020 ist der Beschlussentwurf der Regulierungskammer veröffentlicht worden. mehr

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Landesregulierungsbehörde
Postfach 4107
30041 Hannover
Besucheradresse: Leinstr. 8
30159 Hannover

Tel.: (0511) 120-5739
Fax: (0511) 120-995741

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