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Historie

Seit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 werden die Aufgaben der Regulierungsbehörde von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden wahrgenommen.

In Niedersachsen hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 15. November 2005 daraufhin entschieden, die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde im Wege der Organleihe auf die Bundesnetzagentur zu übertragen. Dazu wurde ein Organleihevertrag in Gestalt eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund geschlossen und am 07. Dezember 2005 im Niedersächsischen Ministerialblatt (44/2005 S. 945) veröffentlicht.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 2012 wurde dieses Verwaltungsabkommen zum Ablauf des Jahres 2013 gekündigt. Das Land nimmt deshalb seit dem 1. Januar 2014 die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wieder selber wahr.

Dazu wurde aufgrund des am 31. Oktober 2013 im Landtag verabschiedeten Gesetzes über die Regulierungskammer Niedersachsen (RegKNG) zum 1. Januar 2014 beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Regulierungskammer Niedersachsen errichtet.

Da der Organleihevertrag von 2005 keine Aussagen zum Übergang der Regulierungstätigkeit vom Bund auf das Land im Falle der Kündigung enthält, haben das Land Niedersachsen und der Bund eine Übergangsvereinbarung zum gekündigten Organleiheabkommen getroffen, die am 29. Januar 2014 im Niedersächsischen Ministerialblatt (4/2014 S. 99) veröffentlicht wurde.

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