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Festlegung §6b EnWG

Festlegung §6b EnWG


Festlegungsverfahren:

Ref55-29411/010-0002

Ref55-29411/010-0003

Verfahren zur Vorgabe von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern nach § 6b EnWG in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen

Im Nds. Ministerialblatt vom 29.04.2020 ist der verfügende Teil der Beschlussentwürfe der Regulierungskammer veröffentlicht worden. Den vollständigen Beschlussentwurf finden Sie hier:



Hinweis:

Am 29. April 2020 wurden durch die Regulierungskammer Niedersachsen zwei Verfahren unter den Aktenzeichen Ref55-29411/010-0002 und Ref55-29411/010-0003 zur Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbständigen Netzbetreibern nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 6b Abs. 6 S. 1 und Abs. 1 S.1 EnWG innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eingeleitet.

Aufgrund der Ergebnisse der Auswertung aller im Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und den derzeit durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Belastungen der Netzbetreiber wird die endgültige Beschlussfassung Ref55-29411/010-0002 und Ref55-29411/010-0003 vorerst zurückgestellt. Die Regulierungskammer Niedersachsen wird die gerichtlichen Entscheidungen über die entsprechenden Festlegungen der Bundesnetzagentur abwarten und behält sich vor, die Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen.

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