Härtefall nach §34a ARegV
Härtefall nach §34a ARegV
Hier finden Sie die Unterlagen für einen Härtefall nach §34a ARegV.
Gemäß der Regelung nach 34a ARegV sind die Anträge für Gasnetzbetreiber zum 30.06.22 und für Stromnetzbetreiber zum 30.06.23 bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Bitte stellen Sie die Anträge über ihren sharepoint Zugang ein oder senden Sie per Email an
regulierungskammer@mu.niedersachsen.de.