Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlags
Für das kommende Jahr 2025 (vierte Regulierungsperiode Strom und Gas) kann der Antrag bis zum 30.06.2024 gestellt werden.
Den ausgefüllten Erhebungsbogen nebst weiteren Antragsunterlagen laden Sie bitte bis spätestens zum 30.06.2024 über Ihren individuellen bei der Regulierungskammer Niedersachsen vorhandenen Sharepointzugang hoch.
Alternativ: Übersenden Sie alle Antragsunterlagen inkl. Erhebungsbogen bis zum 30.06.2024 elektronisch an die E-Mailadresse der Regulierungskammer Niedersachsen (nicht an die Mailadresse der BNetzA!).
Der Erhebungsbogen ist ein reiner Eingabebogen, an dem keine Veränderungen, insbesondere keine Formeländerungen, vorgenommen werden dürfen.
Soweit Sie mit dem Antrag abweichende Ansichten vertreten, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit.
Erhebungsbogen zur Antragstellung Kapitalkostenaufschlag Strom 2025
Erhebungsbogen zur Antragstellung Kapitalkostenaufschlag Gas 2025
Sofern Gasverteilernetzbetreiber von der Möglichkeit einer Änderung ihres Antrags für den Kapitalkostenaufschlag betreffend des Jahres 2025 im Zusammenhang mit KANU 2.0 Gebrauch machen möchten, verwenden Sie bitte den von der BK 9 der Bundesnetzagentur neu veröffentlichten Erhebungsbogen, den Sie unter folgendem Link auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufen können:
Hinweise:
Anlagenspiegel:
Sofern ein Anlagenspiegel für das Jahr 2023 für den jeweiligen Tätigkeitsbereich nicht Teil des uns bereits vorliegenden Jahresabschlussberichts bzw. Tätigkeitsabschlusses ist, reichen Sie uns diesen als separates Dokument (z.B. als Pdf- Datei) mit der Antragstellung ein.
Empfangene Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse:
Bitte reichen Sie für die von Ihnen im Erhebungsbogen gemachten Angaben für Baukostenzuschüsse, Netzanschlusskostenbeiträge und Investitionszuschüsse geeignete Nachweise ein (Kontendrucke mit Jahressummen der in 2023 vereinnahmten Beträge reichen aus).
Die aktuellsten Hinweispapiere zum Kapitalkostenaufschlag nach § 10 a ARegV finden Sie unter folgenden Verlinkungen zur Bundesnetzagentur
Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Strom 2023 (3. RP)Hinweise der BNetzA Kapitalkostenaufschlag Gas 2024 (4. RP)