Sonderentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV
Die Regulierungsbehörden der Länder und die Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Ermittlung von Sondernetzentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV erstellt. Ziel des Leitfadens ist es, eine einheitliche, transparente und diskriminierungsfreie Ermittlung von Sondernetzentgelten zu gewährleisten.
Zur Ermittlung rechtmäßiger Sonderentgelte nutzen Sie für die 3. Regulierungsperiode gerne das entsprechende Exel-Tool:
Tool zur Ermittlung der Sonderentgelte