Hier finden Sie die für das Vereinfachte Verfahren relevanten Dokumente.
Vereinfachtes Verfahren nach § 24 ARegV
Strom:
Gewichteter durchschnittlicher Effizienzwert nach § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV (vereinfachtes Verfahren)Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) veröffentlichen die Regulierungsbehörden den nach § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV ermittelten und gemittelten Effizienzwert.
Diesbezüglich wurde am heutigen Tag durch die Bundesnetzagentur auf deren Internetseiten der für die dritte Regulierungsperiode (Strom) anzuwendende Wert i.H.v.
96,69 % |
bekannt gegeben.
Dieser Wert wird von der Regulierungskammer Niedersachsen als Landesregulierungsbehörde gemäß § 24 Abs. 2 Satz 5 ARegV übernommen und im Vereinfachten Verfahren für die Festlegung der Erlösobergrenzen in der dritten Regulierungsperiode (Strom) berücksichtigt.
Anträge zur Teilnahme am Vereinfachten Verfahren für die dritte Regulierungsperiode (Strom) müssen gemäß der Neufassung des § 24 Abs. 4 Satz 1 ARegV bis zum 31. März 2017 bei der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde gestellt werden.
Gas:
Gewichteter durchschnittlicher Effizienzwert nach § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV (vereinfachtes Verfahren)Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) veröffentlichen die Regulierungsbehörden zum 1. Januar des vorletzten, die Regulierungsperiode vorangehenden Jahres den nach § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV ermittelten und gemittelten Effizienzwert.
Diesbezüglich wurde am heutigen Tag durch die Bundesnetzagentur auf deren Internetseiten der für die dritte Regulierungsperiode (Gas) anzuwendende Wert i.H.v.
93,46 % |
bekannt gegeben.
Dieser Wert wird von der Regulierungskammer Niedersachsen als Landesregulierungsbehörde gemäß § 24 Abs. 2 Satz 5 ARegV übernommen und im Vereinfachten Verfahren für die Festlegung der Erlösobergrenzen in der dritten Regulierungsperiode (Gas) berücksichtigt.
Anträge zur Teilnahme am Vereinfachten Verfahren für die dritte Regulierungsperiode (Gas) müssen gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 ARegV bis zum 30. Juni 2016 bei der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde gestellt werden.
Relevante Dokumente
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
05.01.2017