Artikel-Informationen
erstellt am:
17.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
21.08.2023
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a, § 11 Abs. 5 ARegV; Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode
Die Regulierungskammer hat am 14.08.2023 das Verfahren zur Festlegung volatiler Kostenanteile eingeleitet und im Ministerialblatt vom 30.08.2023 veröffentlicht.
Stellungnahmen zum im Volltext veröffentlichten Beschlussentwurf durch betroffene Netzbetreiber oder Wirtschaftskreise sind bis zum 15.09.2023 an die Regulierungskammer Niedersachsen, Postfach 4107, 30041 Hannover zu richten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
21.08.2023