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Veröffentlichung gem. § 23 b EnWG

Veröffentlichung von Netzbetreiberdaten

Die Regulierungskammer Niedersachen veröffentlicht umfangreiche Daten bezüglich der Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern. Damit macht sie wichtige Bestandteile der Regulierung der Netzbetreiber für die Marktbeteiligten und die Öffentlichkeit transparent.

Veröffentlicht werden relevante Kostendaten aller Strom- und Gasnetzbetreiber, die von der Regulierungskammer Niedersachen reguliert werden. Dies erfolgt auf Basis der im Zuge der EnWG-Novelle neu geschaffenen Transparenzregelung des § 23b EnWG. Die Definitionen der veröffentlichten Daten nebst den unternehmensindividuellen Daten der Netzbetreiber finden sich in der folgenden Tabelle:

Netzbetreiberliste (2022)

Netzbetreiberliste (2023)


Die Daten werden seitens der Netzbetreiber regelmäßig zum 15. November eines Jahres bei der Regulierungskammer eingereicht und danach aktualisiert eingestellt.

Festlegungsbeschluss zur Übermittlung von Daten nach § 23b Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 6, 8, 15 und 16 EnWG sowie Umfang, Zeitpunkt und Form der mitzuteilenden Daten durch die Regulierungskammer Niedersachsen


Die Regulierungskammer Niedersachsen hat als Landesregulierungsbehörde am 12.09.2022 innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eine Festlegung betreffend die Übermittlung von Daten nach § 23b Abs. 1 Nrn. 1 bis 6, 8, 15 und 16 EnWG sowie Umfang, Zeitpunkt und Form der mitzuteilenden Daten gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 23b Abs. 3 EnWG erlassen.

Der vorgenannte Festlegungsbeschluss vom 12.09.2022 (Az. 55-29411/010-0006) und seine Anlage können unter den nachfolgenden Links abgerufen werden:


Festlegung Veröffentlichung § 23b EnWG

Anlage Festlegung Veröffentlichung § 23b EnWG


Der Festlegungsbeschluss und seine Anlage werden gemäß § 73 Abs. 1a EnWG öffentlich bekannt gemacht. Im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 28.09.2022, dem Amtsblatt der Regulierungskammer Niedersachsen, werden gemäß § 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG der verfügende Teil des Festlegungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Regulierungskammer veröffentlicht.





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